Verpackung und Kennzeichnung

„Lebensmittelkennzeichnung – das sollten Sie wissen!“

Die Lebensmittelindustrie unterliegt strengen Kennzeichnungsvorschriften.

Die lückenlose Rückverfolgbarkeit der Produkte muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. In den meisten Fällen sind auch unbedenkliche Etikettenmaterialien und Druckfarben zu verwenden, z. B., wenn sie in direkten Kontakt zu Lebensmitteln gelangen können. Vorverpackte Lebensmittel müssen beim Verkauf mit zahlreichen Informationen wie z. B. dem Produktnamen, den Zutaten, der Nettomenge und dem Mindesthaltbarkeitsdatum gekennzeichnet sein.

Das neue Whitepaper „Lebensmittelkennzeichnung – das sollten Sie wissen!“ des Kennzeichnungsanbieters Bluhm Systeme informiert über die gesetzlichen Kennzeichnungsvorgaben für die Lebensmittelindustrie. Studien belegen, dass die Verpackungskennzeichnung von Lebensmitteln einen entscheidenden Einfluss auf die Kaufentscheidung hat. Eine verbraucherfreundliche Kennzeichnung, die Transparenz und Sicherheit bietet, wird zum Wettbewerbsvorteil.

Informationen auf Lebensmittelverpackungen sollen für Sicherheit, Transparenz und Kontrolle sorgen: Sicherheit, damit Endverbraucher durch den Verzehr der Lebensmittel nicht ihre Gesundheit gefährden. Transparenz, damit Verbraucher wissen, welche Inhaltsstoffe und möglichen Allergene in den Produkten enthalten sind. Kontrolle, damit Konsumenten verfolgen können, wie die Lebensmittel ihren Weg auf ihren Tisch gefunden haben. Vor diesem Hintergrund ist die europäische Lebensmittel-Informationsverordnung (EU-Verordnung 1169/2011) entstanden. Sie regelt die Kennzeichnung von Lebensmitteln EU-weit einheitlich und löst seit 2014 nationale Vorgaben ab.

Speziell beim Zutatenverzeichnis sind auf jedem vorverpackten Lebensmittel alle Zutaten inkl. Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen anzugeben, die im Lebensmittel enthalten sind. Die Zutaten sind dabei absteigend nach ihrem Gewichtsanteil zum Zeitpunkt ihrer Herstellung aufgelistet. In bestimmten Fällen ist auch der prozentuale Gewichtsanteil einzelner Zutaten anzugeben. Ausnahmen bilden Getränke mit einem Alkoholgehalt von über 1,2 Volumenprozent sowie Lebensmittel, die nur aus einer Zutat bestehen und diese als Verkehrsbezeichnung nennen.

Das Whitepaper zeigt, wie Hersteller am Point-of-Sale mit Hilfe von freiwilligen Logos und Siegeln punkten. Insbesondere im Lebensmittelsektor herrschen z. T. extreme Produktionsumgebungen. Dabei haben die einzelnen Nahrungsmittelsparten sehr spezifische Anforderungen an die Kennzeichnungstechnik. Das Whitepaper steht auf der Homepage des Unternehmens Bluhm Systeme zum kostenlosen Download bereit (bit.ly/3JPte1B).

Contact

Bluhm Systeme GmbH

Maarweg 33
53619 Rheinbreitenbach
Deutschland

+49 2224 7708 660

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