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Initiative zur Überprüfung der Mindesthaltbarkeitsangaben

Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde empfiehlt Lockerung

03.09.2015 - Im Zusammenhang mit der Forderung einiger europäischer Länder zur Abschaffung des Mindesthaltbarkeitsdatums für lange haltbare Lebensmittel äußert der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V.

Im Zusammenhang mit der Forderung einiger europäischer Länder zur Abschaffung des Mindesthaltbarkeitsdatums für lange haltbare Lebensmittel äußert der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL) seine grundsätzliche Unterstützung für alle sinnvollen Maßnahmen, die zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung beitragen. Allerdings müsse gerade im Falle des Mindesthaltbarkeitsdatums darauf geachtet werden, dass es nur bei den Lebensmitteln entfällt, die auch wirklich nahezu ohne Begrenzung haltbar sind. Der Vorschlag müsse deshalb im Rahmen des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens genau geprüft werden. „Wir wollen keine Kompromisse in Bezug auf die Sicherheit der Lebensmittel eingehen“, erklärt BLL-Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff. „Die Lebensmittelsicherheit hat oberste Priorität, denn die Gesundheit der Verbraucher steht an erster Stelle“.

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